Elternbeirat
Zusammenarbeit Eltern und Schule
Der gemeinsame Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule setzt die Zusammenarbeit von beiden voraus. Es gibt für Lehrerinnen, Lehrern und Eltern viele Möglichkeiten miteinander in Kontakt zu kommen, zum Beispiel das Elterngespräch und Elternabende.
Alle zwei Jahre wird auf dem ersten Elternabend im Schuljahr ein neuer Elternbeirat gewählt. An unserer Schule wird also zu Beginn der E1, in der 2. Und 4. Klasse ein Elternbeirat gewählt.
Als gewählte Elternvertreterinnen und –vertreter können Eltern auf mehreren Ebenen mitwirken und mitbestimmen. In der Schule bilden die Klassenelternbeiräte den Schulelternbeirat.
In den Landkreisen werden Kreiselternbeiräte gewählt. Als Gesprächspartner des Kultusministeriums gibt es auf Landesebene den Landeselternbeirat von Hessen.
Die gewählten Elternvertretungen haben Mitbestimmungs- Anhörungs-, Informations- und Initiativrechte. Diese Rechte sind im Hessischen Schulgesetz im Einzelnen beschrieben.