Schulkonferenz
Alle zwei Jahre wird die Schulkonferenz gewählt. Sie ist nach dem Hessischen Schulgesetz das höchste beschlussfassende Gremium in der Schulgemeinde, in dem alle drei Interessengruppen (Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und in den weiterführenden Schulen auch die Schülerinnen und Schüler) vertreten sind.
Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, wie z.B.:
– Schulprogramm und Schulentwicklung
– Schulordnung
– Ganztagsangebote
– Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
– Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten
– Schulwegsicherung
In der Regel trifft sich die Schulkonferenz zweimal im Jahr.
Die genauen Aufgaben und Rechte werden in den §§ 128 bis 132 im Hessischen Schulgesetz näher beschrieben.